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Referentenentwurf - Urheberrechtsschutz für Tonaufnahmen

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Ein Bonbon an die Verwertungsindustrie:
Die Schutzdauer für Tonaufnahmen soll aufgrund einer EU-Richtline von 50 auf 70 Jahre ausgeweitet werden.

Siehe:
http://www.internet-law.de/2012/08/schutzfristen-im-urheberrecht-werden-verlangert.html
und
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierung-will-Urheberrechtsschutz-fuer-Musiker-und-Komponisten-verlaengern-1663309.html


Aus dem Heiseforum:

Verlängerung der Rentenbezugszeit bis 70 Jahre nach dem Tod

Es kann schliesslich nicht angehen, dass meine Enkel nicht mehr davon
profitieren, dass ich mal gearbeitet habe... Denn ein Komponist macht
ja auch nichts anderes...
Also sollte die Rente aus der Rentenversicherung bis 70 Jahre nach
dem Tod an die Erben weitergezahlt werden... Das ist angemessen finde
ich...